I
Anwendbares Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Käufer seinen Sitz im Ausland, kann der Verkäufer für die einzelne Geschäftsbeziehung das am Sitz des Käufers geltende Recht wählen.
2. Soweit für eine spezielle Auslegung INCOTERMS infragekommen, werden diese in ihrer jeweils jüngsten Fassung herangezogen.
3. Allgeime Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie der Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
II
Vertragsabschluss
1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn dem Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zugeht. Die Auftragsbestätigung kann auch durch Rechnungserteilung nach einer vorausgegangenen Bestellung des Käufers erfolgen.
2. Änderungswünsche des Käufers aller Art nach Vertragsabschluss bedürfen der abermaligen Bestätigung des Verkäufers. Änderungsbedingte Mehrkosten trägt der Käufer.
III
Preisstellung
1. Es gelten die zwischen den Parteien vereinbarten Preise, mangels Vereinbarung die in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise, sofern der Käufer nicht unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung widersprochen hat. Haben sich die Wechselkurse der Vertragswährung zum Euro in der Zeit vom Vertragsabschluss bis 14 Kalendertage vor dem vertraglich vorgesehenen Leistungszeitpunkt um mehr als 15 % geändert, kann jede Vertragspartei unverzüglich vom Vertrag zurücktreten.
2. Der Käufer hat die beim Verkäufer anfallende Maut zuzüglich Umsatzsteuer zu tragen. Die Höhe bestimmt sich, gerechnet ab Versandlager D 42277 Wuppertal, nach der jeweils geltenden Gebührentabelle des Verkäufers, die dem Käufer auf Anforderung hin ausgehändigt wird. Der Betrag wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
IV
Gewichts-/Mengenfeststellung
Maßgeblich sind die beim Verkäufer festgestellten und dokumentierten Gewichte, Mengen, Maße und anderen Bestimmungen des Liefergegenstandes . Der Käufer kann an den Feststellungen teilnehmen und begründete Einwendungen erheben. Das Teilnahmeverlangen ist angemessene Zeit vorher schriftlich vorzubringen.
V
Transport und Gefahrübergang
1. Versandweg und Versandart wählt der Verkäufer aus. Besteht der Käufer auf einen bestimmten Versandweg oder eine bestimmte Versandart, trägt er die Mehrkosten gegenüber der vom Verkäufer gewählten Transportvariante.
2. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Unterganges des Liefergegenstandes geht auf den Käufer mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder an den Selbstabholer über, spätestens jedoch, wenn der Liefergegenstand das Werk des Verkäufers verlässt.
3. Erklärt sich der Verkäufer bereit, für den Käufer dessen Ansprüche auf Ersatz von Transportschäden in seinem Auftrag geltend zu machen , folgt daraus kein Recht des Käufers, Rechnungsänderungen vorzunehmen oder Zahlungen zurückzuhalten. Der Käufer hat gegen den Verkäufer nur Anspruch auf Herausgabe des Ersatzes, den der Verkäufer für den Käufer erlangt hat (Gutschrifterteilung, i.d.R. ohne Mehrwertsteuer).
VI
Lieferzeit
1. Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin bzw. innerhalb der vereinbarten Frist; vorfristige Lieferung ist zulässig. Fehlt es an einer Vereinbarung zur Lieferzeit, erfolgt die Lieferung zu dem Termin bzw. innerhalb der Frist, die in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben ist, sofern der Käufer nicht unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung widersprochen hat. Fehlen auch in der Auftragsbestätigung Angaben zur Lieferzeit, liefert der Verkäufer frühestmöglich nach dem Wunsch des Käufers.
2. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind nur gegeben, wenn sich der Verkäufer vorsätzlich oder infolge grober Fahrlässigkeit verspätet.
VII
Mängelhaftung
1. Innerhalb handelsüblicher Toleranzen bezüglich Menge, Gewicht, Maß, Farbstellung und sonstiges Qualitätsmerkmalen leistet der Verkäufer vertragsgerecht.
2. Als solche ausgewiesene Minderqualitäten (Sonderposten) können dieserhalb nicht beanstandet werden, wenn sie vereinbart sind.
3. Mängelrügen müssen dem Verkäufer spätestens 8 Kalendertage nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich zugehen.
4. Beanstandete Ware darf nur im Einvernehmen mit dem Verkäufer an diesen zurückgesandt werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, innerhalb 10 Arbeitstagen nach Eingang der Reklamation zu dieser Stellung zu nehmen.
VIII
Verwendung
1. Der Verkäufer gibt als Serviceleistung ohne rechtliche Einstandspflicht unentgeltliche anwendungstechnische Beratung nach seinem besten Wissens- und aktuellen Erfahrungstand.
2. Der Käufer verantwortet allein die Verwendung, Behandlung und Lagerung gelieferten Ware; er prüft selbst die Eignung der Produkte des Verkäufers für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke. Die vom Verkäufer gelieferte Ware ist mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung nur zur Verwendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und im Lande des Käufers bestimmt.
IX
Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung, sonst die auf der Rechnung angegebenen Zahlungskonditionen. Der Käufer gerät in Verzug, wenn er nicht zu einem dafür im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt geleistet hat. Wird der auf der Rechnung angegebene Zahlungszeitpunkt überschritten, gerät der Käufer nach Mahnung in Verzug spätestens jedoch 30 Kalendertage nach Rechnungszugang.
2. Wechselakzepte werden vom Verkäufer nur mit dessen Einvernehmen hereingenommen, müssen diskontfähig sein und dürfen eine Höchstlaufzeit von nicht mehr als 3 Monaten ab Rechnungs-/Versanddatum haben. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
3. Schwerwiegende Änderungen in den Verhältnissen des Käufers wie anhaltende Zahlungsstockung, Zahlungseinstellung, wesentliche strukturelle Veränderungen oder Auflösung des Unternehmens des Käufers berechtigen den Verkäufer zum vollständigen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag und zum Verlangen nach sofortiger Bezahlung aller offenen, auch der noch fälligen Forderungen, oder wahlweise nach Sicherheitsleistung.
X
Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstandenen Erzeugnisse; bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Materialien erwirbt der Verkäufer Miteigentum. In den vorgenannten Fällen ist der Käufer Verwahrer.
2. Der Käufer ist, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet, berechtigt, über die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen und die daraus resultierenden Forderungen einzuziehen. Außergewöhnliche Verfügungen wie Sicherungsübereignungen, Verpfändungen, Abtretungen sind unzulässig.
3. Der Käufer tritt mit Annahme der Ware des Verkäufers diesem bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufer die aus der Veräußerung der gelieferten Ware entstehenden Forderungen gegen die Abnehmer (die auf Verlangen dem Verkäufer zu benennen sind), ab; der Verkäufer nimmt bereits hiermit diese Abtretung an.
4. Zugriffe Dritter auf die dem Verkäufer gehörenden Waren und/oder Forderungen hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
5. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer eingeräumten Sicherungen die Forderungen des Verkäufers um mehr als 25 %, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
XI
Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Wuppertal
2. Gerichtsstand ist Wuppertal, nach Wahl des Verkäufers auch das Gericht am Sitz des Käufers.